Was Sie wissen sollten:
Folgende Übersicht soll Ihnen das Verständnis für die Möglichkeiten anhand von Beispielen aufzeigen:
Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme über die Pflegekasse ist der Pflegegrad 1, da hier der sogenannte „Entlastungsbetrag nach §45b“ zur Verfügung steht.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie folgende zusätzliche Budgets (Pflegegrad (zumindest 40 % davon) und das Entlastungsbudget)
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad für Betreuung nutzen, wird als „Umwidmung nach §45a SGB XI“ bezeichnet:
Voraussetzungen hier ist das Sie keine Ansprüche über einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, da dieser auf das selbe Budget zugreift.
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: Bis zu 796 Euro (40 % Anteil – 318,40€)
- Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 Euro (40 % Anteil – 598,80€)
- Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 Euro (40 % Anteil – 743,60€)
- Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 Euro (40 % Anteil – 919,60€)
Hier stehen Ihnen für das gesamte Jahr 3539€ zur Verfügung, welches auf Jahr gleichmäßig verteilt auf 295€ monatlich kommt.
Sie haben Pflegegrad 1:
Es stehen Ihnen monatlich 131€ (§45b) zur Verfügung.
Für 131 € – 2 x im Monat für je 1,5 Std.
Sie haben Pflegegrad 2:
Es steht neben den 131€ (§45b) – 2 x im Monat für je 1,5 Std. (gleichbleibend in allen Pflegegraden)
40% von Pflegesachleistung (§45a) – 5 x im Monat mit 1,5 Std. (Mehrleistung gegenüber vorherigem Pflegegrad)
Entlastungsbudget – 4 x im Monat mit 1,5 Std. (Mehrleistung gegenüber vorherigem Pflegegrad in folgenden Pflegegraden gleichbleibend)
Sie haben Pflegegrad 3:
Es steht neben den 131€ (§45b) – 2 x im Monat für je 1,5 Std. (gleichbleibend in allen Pflegegraden)
40% von Pflegesachleistung (§45a) – 9 x im Monat mit 1,5 Std. (4 Einsätze je 1,5 Std. Mehrleistung gegenüber vorherigem Pflegegrad)
Entlastungsbudget – 4 x im Monat mit 1,5 Std. (Mehrleistung in Pflegegrad 2-5)
Sie haben Pflegegrad 4:
Es steht neben den 131€ (§45b) – 2 x im Monat für je 1,5 Std. (gleichbleibend in allen Pflegegraden)
40% von Pflegesachleistung (§45a) – 11 x im Monat mit 1,5 Std. (2 Einsätze je 1,5 Std. Mehrleistung gegenüber vorherigem Pflegegrad)
Entlastungsbudget – 4 x im Monat mit 1,5 Std. (Mehrleistung in Pflegegrad 2-5)
Sie haben Pflegegrad 5:
Es steht neben den 131€ (§45b) – 2 x im Monat für je 1,5 Std. (gleichbleibend in allen Pflegegraden)
40% von Pflegesachleistung (§45a) – 14 x im Monat mit 1,5 Std. (3 Einsätze je 1,5 Std. Mehrleistung gegenüber vorherigem Pflegegrad)
Entlastungsbudget – 4 x im Monat mit 1,5 Std. (Mehrleistung in Pflegegrad 2-5)
Grundsätzlich können die Stunden auch pro Einsatz höher gesetzt werden, je nach Aktivität/Vorhaben wird dafür auch mehr Zeit benötigt. Die Mindestdauer sollte jedoch bei 1,5 Std. sein, da gerade bei Pflegegrad 1 nur 2 Einsätze im Monat möglich sind.
In allen Varianten besteht natürlich die Möglichkeit die nicht über die Pflegekasse abgedeckten Stunden privat zu bezahlen. Es müssen natürlich auch nicht alle Budgets für die Betreuung verwendet werden. Je nach Bedarf kann bspw. der Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget für Betreuung genutzt werden damit der Pflegegrad dann für den Pflegedienst zur Verfügung steht.
Auch gut zu wissen:
Die Pflegekasse gibt Geld für Pflegehilfsmittel bei der Pflege zu Hause. Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Windeln. Für alle Pflegebedürftigen bezahlt die Pflegekasse pro Monat 42 Euro (Stand: 2026).
Seit 2022 können auch Pflegekräfte direkt bei der Pflegekasse ein Pflegehilfsmittel beantragen. Die Pflegekräfte müssen dafür eine schriftliche Empfehlung für das Pflegehilfsmittel abgeben. Die Empfehlung darf nicht älter als zwei Wochen sein.